Der Beitrag beinhaltet den Widerspruch zwischen den Paragraphen 20 und 25 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014. Hierbei wird einerseits die direkte Vermarktung von unterschiedlich veräußertem Strom ermöglicht, und andererseits gleichzeitig sanktioniert. Dieser Konflikt bedeutet mitunter erhebliche finanzielle Verluste für die betroffenen Unternehmen. Parteistrategische Beweggründe hätten nach Meinung der Autorin zu diesem Fehler geführt.