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Bürgerenergiegesellschaften

Der Autor setzt sich mit den in § 36 g EEG 2017 festgelegten besonderen Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften mit dem Ziel der Akzeptanzsteigerung für Windenergieanlagen vor Ort auseinander. Hierbei werden insbesondere die drei Schwerpunkte erleichterte Gebote, Modifikation der Sicherheitsleistung sowie gelockerte Anlagenbindung und- realisierung beleuchtet.

Datum
Autor(en)

Walter Frenz

Gesetzesbezug
Fundstelle

ER (Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis) 5/2016, 194-196