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Besondere Ausschreibungsregelungen für Biomasseanlagen

Die Autorin stellt die besonderen Ausschreibungsregelungen für Biomasseanlagen nach den §§ 39 bis 39 h EEG 2017 dar. Sie erläutert dabei zunächst die Modalitäten zur Teilnahme an den Ausschreibungen für neue Biomasseanlagen, darunter: Anforderungen an die Gebote, Sicherheiten, Höchstwert, Ausschluss von Geboten, Erlöschen von Zuschlägen, Änderungen nach Erteilung des Zuschlags sowie besondere Zahlungsbestimmungen. Anschließend geht sie auf die besonderen Ausschreibungsregelungen für Bestandsanlagen ein. Schwerpunkte sind hierbei die Anschlussvergütung, der neue Zahlungsanspruch, das neue Inbetriebnahmedatum und neue Flexibilitätsanforderungen, die Begrenzung des anzulegenden Wertes sowie die Dauer des Zahlungsanspruches. Abschließend bewertet sie den Erfolg der neuen Ausschreibungsregelungen anhand der Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde.

Datum
Autor(en)

Bianca Christ

Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 4/2017, 169 - 173