Der Autor erläutert die Änderung des Grünstromprivilegs im EEG 2012. Er geht dabei sowohl auf das Motiv des Gesetzgebers bei der Novellierung als auch auf den Anwendungsbereich der Regelung ein, bevor er vertieft die Anforderungen an die Vermarktung sowie die Wirkung des regionalen Grünstromprivilegs, die Folgen bei Nichteinhaltung des 50 %-Kriteriums und die Vermarktung von von "überschüssigem" EEG-fähigen Strom darstellt.