In seinem Beitrag diskutiert der Autor den Entschädigungsanspruch von Biogasanlagenbetreibern und -betreiberinnen im Falle einer Abschaltung durch den Netzbetreiber. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass nur in Fällen des Einspeisemanagements nach § 11, 12 EEG 2009 eine hinreichende Rechtsgrundlage für einen Schadensersatz besteht. Hinsichtlich Abschaltungen aufgrund systembezogener Maßnahmen im Sinne des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) sowie aufgrund von Wartungsarbeiten ist die Rechtslage dagegen unklar.
Der Autor verweist in seinem Beitrag auf das Empfehlungsverfahren 2010/5 der Clearingstelle EEG vom 4. Oktober 2010 zu betrieblichen Einrichtungen im Sinne des § 6 Nr. 1 EEG 2009. Dieses beantwortet die Frage, wann eine ausreichende betriebliche Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung vorliegt.