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Der nächste Anschlusspunkt zählt

Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die neuen Kriterien des EEG 2009 für den Netzverknüpfungspunkt. Während zuvor der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt des Netzes für den Anschluss einer EEG-Anlage gewählt wurde, gelten nach dem EEG 2009 primär die Spannungsebene und die direkte Entfernung zur einspeisenden Anlage als Kriterien. Der Autor stellt zudem zwei Gerichtsurteile vor, welche entgegen der Auffassung der Netzbetreiber, die trotz des geänderten Wortlauts der Regelungen an der zuvor geltenden Rechtslage und Praxis festhielten, auf die neuen Kriterien im EEG 2009 als entscheidende Faktoren abstellen.

Bemerkungen

Der Autor verweist auf die Urteile des LG Arnsberg v. 06. Mai 2010 - 4 O 434/09 und des LG Duisburg v. 06. August 2010 - 2 O 310/09.

Datum
Autor(en)

Mathias Schäferhoff

Fundstelle

Sonne Wind & Wärme 13/2010, 230