Die Autoren diskutieren die Vertrauenstatbestände bezüglich der EEG-Umlage durch die regelmäßige EEG-Fortbildung. Sie betrachten den Rechtsrahmen, in dem sich die Auslegung der Vertrauenstatbestände bewegen muss, an den Beispielen des Verbrauchsstandortes bei älteren Bestandsanlagen nach § 61d EEG 2017 und dem Begriff der Stromerzeugungsanlage nach § 104 Absatz 4 EEG 2017.