Der Autor gibt einen Überblick über die Besonderheiten im Fernwärmerecht. Dabei hebt er hervor, dass sich, entgegen einiger Urteile, die Gesetzgebung des übrigen Energiesektors, wie das EnWG oder EEG, nicht auf Fernwärme übertragen lassen. Hierzu geht er auf elf konkrete Unterschiede der Fernwärme zu anderen Energieträgern ein.