Der Autor untersucht, inwieweit die "Amnestie-Regelung" nach § 104 Abs. 4 EEG 2017 für sogenannte Scheibenpachtmodelle mit Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genomen wurden, Rechtssicherheit schafft. In diesen Modellen nutzen mehrere Verbraucher den von der EEG-Umlage befreiten, eigenerzeugten Strom einer gemeinsamen Stromerzeugungsanlage. Hierzu unterschiedet der Autor die Tatbestandsvoraussetzungen für Stromerzeugung vor und nach dem 1. August 2014, erläutert die Rechtsfolge nach § 104 Abs. 4 EEG 2017 und geht auf Vorbehalte durch die beihilferechtliche Genehmigung ein.