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Pflichterfüllung des EEG-Anlagenbetreibers als Tatbestandsmerkmal des Vergütungsanspruchs

Der Autor befasst sich mit dem Sanktionssystem auf Pflichtverstöße nach dem EEG 2017 in Zusammenhang mit der Überleitungsvorschrift. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Auswirkungen des § 52 EEG 2017 auf den Zahlungsanspruch von Anlagen, die seit dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden, doch auch Neu- und ältere Bestandsanlagen werden thematisiert. 

 

Datum
Autor(en)

Ulrich Schlack

Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbare Energien) 02-2018, 69 - 75