Der Autor befasst sich mit den unterschiedlichen Ausrichtungen der EU-Kommission und des EU-Parlaments zur europäischen Ökostromförderung im Kontext des Beihilfenverbotes. Hierzu fasst er zunächst das Wettbewerbsmodell der EU-Kommission und das Fördersystem des EU-Parlaments zusammen. Anschließend überprüft er, ob und inwieweit das Beihilferecht auch für Unionsorgane anzuwenden ist und welche Konsequenzen daraus für die Förderung von Erneuerbaren Energien entstehen.