Der Autor beschreibt die in der Stadt Tübingen eingeführte Fotovoltaik-Pflicht für Neubauten von Gebäuden, welche formal in Grundstückskaufverträgen verankert wird, sofern die Stadt der vorherige Grundbesitzer ist. Die Zulässigkeit solcher Auflagen sei jedoch umstritten. Andere Städte seien bereits zuvor mit ähnlichen Ambitionen zumindest teilweise gescheitert. Der Autor geht im Rahmen des Tübinger Konzepts auch auf die alternativ gestattete Pachtmöglichkeit einer Fotovoltaikanlage ein.