Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag kritisch mit den für Anlagenbetreibern geltenden Änderungen durch das Messstellenbetriebsgesetz, insbesondere mit dem Wechsel der Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb. Der Autor geht auch auf das Empfehlungsverfahren 2016/26 der Clearingstelle ein.