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Das Mieterstromgesetz

In dem Artikel geht der Autor auf die Rechtsunsicherheiten für Mieterstrom ein. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 Satz 1 EEG 2017, den Strom in im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehenden Gebäuden zu verbrauchen sowie diesen nicht durch ein Netz durchzuleiten. Zu ersterem befasst er sich mit der umfassenden Auslegung des Begriffs unter Hinzuziehung des Hinweises 2017/46 der Clearingstelle sowie einschlägiger Rechtssprechungen, zu letzterem erläutert er die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kundenanlage und geht insbesondere auf die Notwendigkeit der Wahlfreiheit beim Energielieferanten ein. 

 

Bemerkungen

Der Autor setzt sich mit dem Hinweis 2017/46 der Clearingstelle auseinander.

Datum
Autor(en)

Paul Reich

Fundstelle

ER (Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis) 5/18, 184-192