Die Autoren nehmen die am 28.01.2015 von der Bundesregierung beschlossene und am 12.02.2015 inkraftgetretene Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) zum Anlass, diese hinsichtlich des Verfahrensvorgangs zu analysieren und auf möglichen Risiken aus Sicht der Netzbetreiber einzugehen. Sie gehen hierbei besonders auf die unsichere rechtliche Gemengelage zwischen dem privatrechtlichen Anspruch des Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber ein, welcher jedoch von einer öffentlich-rechtlichen Förderberechtigung abhängt.