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Das "Lieferkettenmodell" - ein zulässiger neuer Vermarktungsweg für PV-Mieterstrom?

Der Autor setzt sich mit den Voraussetzungen des Mieterstromzuschlags im § 21 Abs. 3 EEG 2017 auseinander. Den Ausgangspunkt des Beitrags stellt ein Liefermodell dar, in dem der Anlagenbetreiber einen Energiedienstleister einschaltet, der alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Stromvertrieb, wie etwa den Abschluss der Stromlieferverträge mit den an die Anlage angeschlossenen Letztverbrauchern, übernimmt. Der Verfasser stellt die von der BNetzA vertretene Definition des Mieterstroms dar und beleuchtet die jeweiligen Tatbestandsmerkmale des § 21 Abs. 3 EEG 2017.

Datum
Autor(en)

Dr. Dirk Legler

Fundstelle

ree (Recht der Erneuerbaren Energien) 4/2018, 189-197