Der Autor berichtet in seinem Artikel von der Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA), das zulässige Höchstgebot bei Ausschreibungen nach dem EEG für Windenergieanlagen an Land für 2019 auf 6,2 ct/kWh festzusetzen. Da es zuletzt im Ausschreibungsverfahren immer wieder zu Unterzeichnungen der Aktionen kam (die zugelassene Gebotsmenge ist niedriger als das ausgeschriebene Volumen), würde sonst der maximale Zuschlagswert - durch den fehlenden Konkurrenzdruck - künstlich ansteigen.