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Sachgerecht oder übereifrig?

Der Autor berichtet in seinem Artikel von der Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA), das zulässige Höchstgebot bei Ausschreibungen nach dem EEG für Windenergieanlagen an Land für 2019 auf 6,2 ct/kWh festzusetzen. Da es zuletzt im Ausschreibungsverfahren immer wieder zu Unterzeichnungen der Aktionen kam (die zugelassene Gebotsmenge ist niedriger als das ausgeschriebene Volumen), würde sonst der maximale Zuschlagswert - durch den fehlenden Konkurrenzdruck - künstlich ansteigen.

Datum
Autor(en)

Bernward Janzing

Gesetzesbezug
Fundstelle

neue energie 01/2019, 70-71