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Europa: Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) steht

Die Autorin befasst sich mit der Neufassung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (EERL) der EU (RED II). In dieser wurde für 2030 das Ziel eines Erneuerbaren Energien-Anteils von 32 % am Gesamtenergieverbrauch in Europa festgelegt. Die Richtlinie beinhalte allerdings keine national verbindlichen Ziele, wobei aber mindestens die Ziele für 2020 erreicht werden müssten. Perspektivisch plane die EU-Kommision eine verpflichtende Öffnung der Fördersysteme zwischen den Mitgliedsstaaten, um einer Energieunion mittels eines europäischen Energiemarktes näher zu kommen. Dafür solle bis 2030 eine 10%ige Marktöffnung erreicht werden. Erstmalig sei in der europäischen Gesetzgebung der Eigenverbrauch aufgekommen, wobei Rechte und Pflichten definiert wurden. Konzepte wie Power Purchase Agreement (PPA), Direktvermarktungsmodelle und Peer-to-Peer-Plattformen seien ebenfalls genannt worden. Im Wärme-/Kältebereich sollen die Mitgliedsstaaten den EE-Anteil jährlich um 1,3 Prozentpunkte erhöhen. Im Verkehrssektor sei bis 2030 ein verbindliches Ziel von 14 % EE-Anteil am Endenergieverbrauch festgelegt worden. Anschließend befasst sich die Autorin mit den Neuregelungen zu Biokraftstoffen und führt eine abschließende persönliche Bewertung zur EERL an.

Datum
Autor(en)

Julia Münch

Fundstelle

Biogas Journal 01/2019, 36-40