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Ein Gesetz schafft sich ab

Der Autor setzt sich in diesem Artikel kritisch mit dem Mieterstromgesetz auseinander und fordert vereinfachte Rahmenbedingungen. Seit der Einführung des Gesetzes, im Jahr 2017, seien erst acht Megawatt mit der Mieterstromförderung gebaut worden. Dies sei Resultat der Angst des Gesetzgebers eine Überförderung zu verursachen. Mit der Verabschiedung des Energiesammelgesetzes Ende 2018, welches eine Absenkung der Förderung für Dachanlagen ab 40 Kilowatt (kW) installierter Leistung beinhaltet, würde das Mieterstromgesetz weiter an Bedeutung verlieren. In einem kleinen Rechenbeispiel veranschaulicht der Autor in welcher Größenordnung sich die Förderhöhe für eine beispielhafte 40 kW Anlage bewegt und schlussfolgert daraus eine Unwirksamkeit des Mieterstromgesetzes. Er zitiert Harald Will, Geschäftsführer von Urbane Energie und Andreas Horn von Sonnenkraft Freising, die jeweils dafür plädieren, die administrativen Hürden im Mieterstromgesetz abzubauen und stattdessen prosumerfreundliche Regelungen einzuführen. 

Datum
Autor(en)

Sven Ullrich

Fundstelle

Photovoltaik 03/2019, 68-71