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Umsatzsteuer aktuell im Biogasbereich

Die Autorin legt die derzeitigen Herausforderungen bezüglich der Umsatzsteuer im Biogasbereich dar und bezieht sich hierbei auf die Güllelieferung an Biogasanlagenbetreiber sowie deren Wärmelieferung. Die Lieferung von Gülle unterliege unzweifelhaft der Umsatzsteuer und werde zumeist vom belieferten Anlagenbetreiber übernommen. Dieser könne sich die gezahlte Umsatzsteuer beim Finanzamt als Vorsteuer erstatten lassen. Problematisch sei allerdings, dass die Sachlage bei einer Gärrestrücknahme nicht eindeutig geregelt sei und die Gärreste regelmäßig kostenlos abgegeben würden, worauf dennoch eine Umsatzsteuer zu zahlen sei. Lösung könne hierfür sein, die Rücknahme bereits bei der Belieferung vertraglich miteinzubeziehen.B ei der Wärmelieferung könne für die bei der Erzeugung von Biogas erzeugte Abwärme nicht immer ein Entgelt verlangt werden. Das Finanzamt nehme dadurch teilweise deutlich zu hohe Werte als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer an.

Datum
Autor(en)

Annette Sieckmann

Fundstelle

Biogas Journal 02/2019, 92-95