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Energiebeihilfen nach der AGVO

Der Autor untersucht, inwieweit durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU Beihilfen im Energiesektor bereits ohne eine Anmeldung ermöglicht werden und wann die Kommission in Einzelfällen zu entscheiden hat. Hierzu geht er auf die Investitions- und Betriebsbeihilfen verschiedener Energiebereiche ein, insbesondere auch auf Beihilfen zur Förderung von Erneuerbaren Energien und hocheffizienten KWK-Anlagen. 

Datum
Autor(en)

Walter Frenz

Gesetzesbezug
Fundstelle

ER (Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis) 02/19, 65-72