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Europäische Förderung von kollektiver Eigenversorgung und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Der Autor widmet seinen Beitrag den neuen Regelungen zur kollektiven Eigenversorgung in Gebäuden und Mehrfamilienhäusern sowie zu Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften der Richtlinie zur Förderung von Erneuerbaren Energien (RL (EU) 2018/2001 – EE-RL).

Hierzu geht er auf die Voraussetzungen ein, die die Teilnehmer hinsichtlich der Eignung, Aufgabenverteilung sowie Chancen- und Risikenbeteiligung für die Eigenversorgung mittels einer gemeinsamen EE-Eigenversorgungsanlage erfüllen müssen. Zudem erläutert er, dass nur die Bewohner desselben Gebäudes sich zusammenschließen können; die Anlage selbst sei jedoch nicht auf das Gebäude beschränkt. Des Weiteren erläutert er die Regelungen zu Netzentgelten, Umlagen, Gebühren und Abgaben sowie Steuern bei kollektiver Eigenversorgung.

Hinsichtlich der Erneuerbarer-Energie-Gemeinschaften erklärt der Autor zunächst den Begriff und führt die Voraussetzungen an. Hierzu gehören etwa die Unabhängigkeit von staatlichen oder privatwirtschaftlichen Institutionen oder das Verbot, Personen von der Mitgliedschaft auszuschließen, Einschränkungen hinsichtlich der Rechtspersönlichkeit der Mitglieder sowie die Zielsetzung, ihren Mitgliedern oder Anteilseignern ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile zu bringen. Außerdem werden weitere Regelungen des Art. 22, wie die Rechte oder grenzüberschreitende Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, beleuchtet.

Abschließend untersucht der Autor, welche Anpassungen im EEG zur Umsetzung der Regelungen der EE-RL zur kollektiven Eigenversorgung und Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften sowie ggf. administrativer Anforderungen erforderlich sind, führt jedoch gleichzeitig den Handlungsspielraum des Gesetzgebers bei der Umsetzung an.  

 

 

Datum
Autor(en)

Philipp Boos

Gesetzesbezug
Fundstelle

ZNER ( Zeitschrift für Neues Energierecht) 23/4, 280-287