Direkt zum Inhalt

Der "neue " Letztverbraucherbegriff im EEG 2017

In ihrem Beitrag untersuchen die Autoren die Auswirkung von den mit dem Energiesammelgesetz im EEG eingeführten § 62a "Geringfügige Stromverbräuche Dritter" und § 62b "Messen und Schätzen" auf den Begriff des Letztverbrauchers.

Hierzu erläutern sie nach einer kurzen Einführung zum Energiesammelgesetz zunächst den Letztverbraucherbegriff im EU-Recht und im EnWG. Anschließend legen sie die Entwicklung des Begriffs im EEG und die Konkretisierung im "Leitfaden zur Eigenversorgung" der BNetzA dar, bevor sie genauer auf die §§ 62a und 62b EEG eingehen.

Im bewertenden Teil kritisieren die Autoren, dass durch eine Gesetzesbegründung und einen - rechtlich unverbindlichen - Leitfaden der BNetzA versucht wird, Einfluss auf die Auslegung der Regelung zu nehmen. 

Datum
Autor(en)

Heidrun Schalle und Pascal Heßler

Fundstelle

EnWZ (Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft) 8-9/2019, 291-297