Direkt zum Inhalt

Hoffnungen für die Säumigen

Der Autor erläutert die Registrierungspflichten und die damit verbundenen Fristen für EEG-Anlagen im neuen Marktstammdatenregister. Hierbei geht er auf die unterschiedlichen Fristen für Bestandsanlagen und neu in Betrieb genommene Anlagen und insbesondere auf die rückwirkende Regelung der Sanktionen für Bestandsanlagen ein. Hierzu erläutert er verschiedene Auslegungen der Sanktionsregelungen und zieht ein Fazit.

Bemerkungen

Der Autor nimmt Bezug auf den Schiedsspruch 2019/11 der Clearingstelle vom 13. Mai 2019.

Datum
Autor(en)

Thomas Binder

Fundstelle

photovoltaik 09/2019, 72–75