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Das Mischpreisverfahren ist Geschichte

Die Autoren setzen sich mit einer Entscheidung des OLG Düsseldorf auseinander, wonach das zunächst von der BNetzA eingeführte Mischpreisverfahren (die dauerhafte Verwendung fester Gewichtungsfaktoren bei der Preisgestaltung aus Arbeits- und Leistungspreis) bei der Ausschreibung von Regelenergie unzulässig sei. Sie geben auch die Rückmeldungen der Branche zu dieser gerichtlichen Entscheidung wieder und geben ihre Meinung zum Potenzial des Regelenergiemarkts ab. 

Datum
Autor(en)

Peter Koller und Ralf Köpke

Fundstelle

Energie & Management 15-16/2019, 18-–19