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Von der Stärkung der "Staatlichkeit der Mittel" und der Eingrenzung des Beihilfenbegriffs

Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit dem Gerichtsurteil C-405/16 P vom 28. März 2019 des Europäischen Gerichtshofs zur beihilferechtlichen Konformität des EEG 2012. Hierzu erläutert er zunächst kurz den Hintergrund der Debatte und geht auf die vorinstanzliche Entscheidung des EuG ein, bevor er erklärt, wie das EuGH seine, dem EuG entgegenstehende Entscheidung begründet, dass das EEG 2012 mit seinem Finanzierungssystem und der Besonderen Ausgleichsregelung nicht der Behihilferegelung im AEUV widerspreche. Den Schwerpunkt legt er hierbei insbesondere auf die Ausführung des EuGH zur staatlichen Kontrolle der Mittel und der Übertragungsnetzbetreiber. Anschließend bewertet er seinerseits die Entscheidung des EuGH und appelliert an die Mitgliedsstaaten, die durch das Urteil gewonnene Gestaltungsmöglichkeiten in der Energiewirtschaft sinnvoll zu nutzen. Hierbei sei natürlich nach wie vor das Beihilferecht zu berücksichtigen.

Datum
Autor(en)

Johannes Sebastian Thielen

Gesetzesbezug
Fundstelle

RdE (Recht der Energiewirtschaft) 10-11/2019, 444-449