Die Autorinnen behandeln die Frage der Übertragbarkeit der vergaberechtlichen Grundsätze zum Geheimwettbewerb für Vorgänge der öffentlichen Beschaffung auf Ausschreibungen unter dem EEG 2017. Aufgrund der Struktur des umkämpften Marktes, dem Fehlen des "Alles-oder-Nichts-Prinzips", der im Gesetz expliziten Zusage der Gültigkeit mehrerer Gebote auf eine Ausschreibung und der nur eingeschränkten bieterschützenden Funktion des Wettbewerbsprinzips unter dem EEG 2017 seien die Grundsätze zum Geheimwettbewerb nur eingeschränkt übertragbar.