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Biomassenutzung zur Strom- und Wärmeerzeugung: Europäischer Rechtsrahmen führt zu deutlicher Attraktivitätssteigerung

Der Autor plädiert dafür, beim Umbau von Atom- und Kohleenergie zur Kraft-Wärmekopplung vermehrt auf Biomasse statt auf Erdgas zu setzen. Hierzu führt er die Vorteile beim Umbau auf Biomasseanlagen auf, bspw. die einfache Umstellung von Steinkohle auf Biomasse, der Sicherung von Arbeitsplätzen in den Kohlegebieten und die ökonomischen Erwägungen der CO2-Bepreisung. Des Weiteren geht er auf die Zielvorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 zum Anteil erneuerbarer Energien an der Stromproduktion und zum Einsatz von Biomasse in neuen KWK-Anlagen ein.

Konkret schlägt er vor, den Wechselbonus des § 7 Abs. 2 S. 1 KWKG zugunsten von Biomasseanlagen anzupassen. Eine beihilferechtliche Beanstandung sei aufgrund des EuGH-Urteils hierfür nicht zu befürchten. 

Datum
Autor(en)

Markus Böhme

Fundstelle

et (Energiewirtschaftliche Tagesfragen) 9/2019, 71-75