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Windklau

Der Autor geht auf den sog. Windklau ein, d.h. den Ertragseinbußen für Windkraft-Bestandsanlagen infolge von Windabschattung durch nachträglich hinzugebaute Anlagen. Während die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bestandsanlagenbetreiber bislang begrenzt gewesen seien, nehme das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung jedoch an, dass ein Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Außenbereich vorliegen könne. Das Gericht habe die Grenze der Unzumutbarkeit zwar nicht genau festgelegt, jedoch bereits erste Richtwerte angegeben.

Datum
Autor(en)

Peter Sittig-Behm

Fundstelle

Erneuerbare Energien 8/2019, 44-45