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10H erhöht Bayerns Abhängigkeit von Stromimporten

Der Artikel widmet sich der Frage der Abstandsregelung für neue Windenergieanlagen in Bayern. Seit der Einführung der 10H-Regelung, die besagt, dass der Mindestabstand zwischen Wohngebäuden und neuen Windenergieanlagen nicht geringer als ihre 10fache Höhe sein darf, sei der Zubau der Windenergie im Freistaat drastisch gefallen. Dies habe dazu beigetragen, dass Bayern zur Zeit nicht mehr in der Lage sei, seinen eigenen Energiebedarf vollständig zu decken. Mit der baldigen Abschaltung zweier Atomreaktoren, die immer noch rund ein Drittel der landesweiten Stromerzeugung ausmachten, steige die Stromimportquote Bayerns bis auf 35%.

Datum
Autor(en)

Bernward Janzing

Fundstelle

Energie & Management 5/20, 6