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Mehr Platz, weniger Kosten

Der Autor beschäftigt sich im vorliegenden Artikel mit der Flächenverfügbarkeit von PV-Freiflächenanlagen. Projektentwickler würden diesbezüglich fordern die Vorgaben im EEG zu lockern. Immer mehr Anlagen würden mittlerweile ohne Förderung nach dem EEG auskommen. Wer aber für eine Freiflächenanlage die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen möchte, darf diese nur auf bestimmten Gebieten errichten. Dazu zählen bspw. Konversionsflächen sowie Randstreifen entlang von Eisenbahnstrecken und Autobahnen. Geschäftsmodelle wie Power-Purchase-Agreements (PPA) hätten aktuell den Vorteil für Photovoltaik gut geeignete Flächen nutzen zu können, welche im EEG nicht für die Nutzung vorgesehen sind. Um den geplanten Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2030 in Deutschland auf 65 Prozent steigern zu können, sollten laut einiger Experten im EEG größere Flächen freigegeben werden. Bisher sei es nur in “benachteiligten Gebieten” über die Länderöffnungsklausel möglich Acker- und Grünland für Freiflächenanlagen freizugeben, aber auch diese seien durch ein Höchstkontingent gedeckelt.

Datum
Autor(en)

Michael Hahn

Fundstelle

neue energie 05/2019, 66-69