Direkt zum Inhalt

Die Reform der Ausschreibungen für Offshore-Windenergie - Eine verpasste Chance?

Am 03.06.2020 hat das Bundeskabinett eine Novelle zum Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG-E) beschlossen, mit dem die Ausbauziele für Offshore-Windenergie von gegenwärtig 15 GW auf 20 GW im Jahr 2020 und wenn möglich auf 40 GW im Jahr 2040 angehoben werden sollen. Der Fokus liege dabei auf der Reform des Ausschreibungssystems durch die Einführung negativer Gebote und eines dynamischen Gebotsverfahrens als zweite Gebotskomponente. Die Autoren äußern dabei Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Systems, und diskutieren deshalb die im Vorfeld der Novelle vorgeschlagenen Contracts for Differences (CfD) als alternatives Reformmodell. Eine solche symmetrische Marktprämie würde eine Abkehr vom gegenwärtigen Ausschreibungssystems darstellen, sei aber besser dazu geeignet, das WindSeeG für die Ausschreibungen 2021 vorzubereiten.

Datum
Autor(en)

Wolf Friedrich Spieth, Sebastian Lutz-Bachmann

Fundstelle

EnWZ (Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft) 07/2020, 243 - 246