Direkt zum Inhalt

Jetzt aber sofort Licht aus!

Bis zum 30. Juni 2021 müssen Windenergieanlagen, die höher sind als 100 Meter, mit einem System zur bedarfsgesteuerten Befeuerung (BNK-System) ausgerüstet werden. Eine Ausnahme gilt für Anlagen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre aus der EEG-Förderung fallen. Damit sollen die Windparks nur blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert, wodurch sich die Akzeptanz der Windparks in der Bevölkerung erhöhen soll. Derzeit gebe es drei Systeme zur Befeuerung: Aktiv- und Passivradare oder transpondergestützte Lösungen.

Die Autorin befürchtet jedoch, dass die Zeit knapp werde. Die Umrüstungspflicht betreffe etwa 17.000 Anlagen. Für Bestandsanlagen müssten noch Änderungsgenehmigungen oder -anzeigen bei der BImSchG-Behörde eingereicht und die Luftverkehrsbehörde mit einbezogen werden. Ein erstes Großprojekt der LEE Nordrhein-Westfalen für ein landesweites transpondergestütztes BNK-System sei zusammen mit den Windparkbetreibern jedoch bereits gestartet.

Datum
Autor(en)

Katharina Wolf

Fundstelle

Erneuerbare Energien 05/2020, 28 - 29