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Das Bundes-Klimaschutzgesetz

Der Aufsatz handelt von dem am 18. Dezember 2019 in Kraft getretenen Bundes-Klimaschutzgesetz, deren langfristiges Ziel die Erreichung der Treibhausgasneutralität sei. Der Autor betrachtet dabei insbesondere folgende Aspekte: 

  • Zielsetzung und Minderungsquoten (insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft),
  • nationale Klimaziele (55% bis 2030 als Mindestwert, Operationalisierung durch jährliche Minderungsziele, die aber (wohl) nicht einklagbar seien),
  • Klimaschutzplanung,
  • Klimaschutzbericht,
  • Klimaexpertenrat und
  • Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.

Am Schluss hält der Autor die Ergebnisse seiner Analyse in zehn Punkten fest.

Datum
Autor(en)

Walter Frenz

Fundstelle

ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 04/2020, 306 - 311