Der Aufsatz handelt von dem am 18. Dezember 2019 in Kraft getretenen Bundes-Klimaschutzgesetz, deren langfristiges Ziel die Erreichung der Treibhausgasneutralität sei. Der Autor betrachtet dabei insbesondere folgende Aspekte:
- Zielsetzung und Minderungsquoten (insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft),
- nationale Klimaziele (55% bis 2030 als Mindestwert, Operationalisierung durch jährliche Minderungsziele, die aber (wohl) nicht einklagbar seien),
- Klimaschutzplanung,
- Klimaschutzbericht,
- Klimaexpertenrat und
- Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.
Am Schluss hält der Autor die Ergebnisse seiner Analyse in zehn Punkten fest.