Ab dem 01.10.2021 unterfallen die kleinen konventionellen und erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen (ab 100 kW) den neuen Regelungen zum Redispatch während nur die größeren Anlagen (ab 10 MW) zur Zeit dazu verpflichtet sind. Diese Änderungen bedeuten einen enormen Anstieg der Anzahl stetig zu überwachenden Anlagen. Dazu müsse in erster Linie die Zusammenarbeit zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern umfassend vertieft werden. Der Artikel befasst sich mit den gegenwärtigen Vorbedingungen und konkreten Vorschlägen, wie dies zu schaffen sei. Für die Beseitigung der in Zukunft vermehrt auftretenden Engpässe sei u.a. der weitgehende und verlässliche Datenaustausch ausschlaggebend.