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Solarparks mit Unabhängigkeitserklärung

Der Beitrag befasst sich mit Power Purchase Agreements (PPA), also Stromlieferverträgen, die direkt zwischen Stromerzeuger und Stromabnehmer geschlossen werden. PPAs würden sowohl Projektierer unabhängig von politisch vorgegeben Ausschreibungsvolumen machen und als auch Stromabnehmer von Strompreissteigerungen. Zur Absicherung für beide Vertragsparteien könnten Contracts for Differencence abgeschlossen werden, bei denen der Stromabnehmer bei zu geringen Börsenstrompreisen und der Stromlieferant bei zu hohen Börsenstrompreisen die Differenz begleicht.

Datum
Autor(en)

Sven Ullrich

Fundstelle

Erneuerbare Energien 02/2021, 58 - 60