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Biogas muss ab 2021 nachhaltig sein - diese Vorgabe macht die neue Nachhaltigkeitsverordnung

Der Aufsatz weist auf die kommende Umsetzungsfrist zum 1. Juli 2021 für das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) seitens der RED II (Richtlinie (EU) 2018/2001) hin. Des Weiteren werden im Bereich Nachhaltigkeit die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) geändert. Der Autor wirft dabei Aspekte auf, die von allen Anlagen - auch Bestandsanlagen - erfüllt werden müssen.

Datum
Autor(en)

Stefan Rauh

Fundstelle

Biogas Journal 03/2021, S. 77 - 79