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Das Windenergie-auf-See-Gesetz und das Verfassungsrecht: Eine Vervollständigung in drei Etappen

Der Aufsatz stellt die Prozessschritte in der Offshore-Windenergie von der Neuordnung der Zulassungspraxis bis zum „vorläufigen“ Abschluss mit der Einführung des § 10a im Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) vom 3. Dezember 2020 vor.

Der erste Teil berichtet über die Verabschiedung des WindSeeG und der damit verbundenen Intention des Gesetzgebers. Darauf folgt die durch das Bundesverfassungsgericht herausgearbeiteten und beanstandeten Punkte der Eigentumsgarantie, der Berufsfreiheit und dem allgemeinen Vertrauensschutzgebot. Als Reaktion darauf habe der Gesetzgeber den § 10a WindSeeG geschaffen. Der Gesetzgeber stelle die Verfassungsmäßigkeit damit wieder her, müsse jedoch das schutzwürdige Vertrauen von Investoren stärker beachten.

Datum
Autor(en)

Dirk Uwer, Lennart Andersen

Gesetzesbezug
Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 2/2021, S. 61 - 67