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Kohleausstieg und Grundrechte

Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit der Kohleausstieg mit Grundrechten verbunden ist.

Dabei kommt dieser zum Schluss, dass bei der Steinkohleverstromung aufgrund der Beihilfenkontrolle auch EU-Grundrechte ihre Anwendung finden. Angesichts der Unterschiede zwischen Steinkohleverstromung und Braunkohleverstromung, letztere ist von den Braunkohletagebauen abhängig, bleibt der Gleichheitssatz gewahrt. Die Entschädigungszahlungen bezüglich der vorzeitigen Stilllegung sind insoweit schon keine Beihilfe. Ein vorgezogener Kohleausstieg zum Jahre 2030 zwecks grundrechtlicher Schutzpflichten und verschärften EU-Klimazielen kann nicht verlangt werden.

 

Datum
Autor(en)

Walter Frenz

Gesetzesbezug
Fundstelle

RdE (Recht der Energiewirtschaft) 06/2021, S. 241-247