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Ein alter Vertrag bedroht den Klimaschutz

Der Autor macht auf die Energiecharta von 1994 aufmerksam. Es handele sich um ein relativ unbekanntes Vertragswerk, welche ausländische Energiekonzerne dazu berechtige, Vertragsstaaten (so auch die Bundesrepublik) vor internationalen Schiedsgerichten auf üppige Entschädigungen zu verklagen, wenn die Investitionen der Konzerne in Energieinfrastruktur durch staatliche Maßnahmen beeinträchtigt werden. Zu diesen staatlichen Maßnahmen würden insbesondere auch Maßnahmen zum Ausstieg aus der fossilen Energie gehören. Die drohenden hohen Entschädigungszahlungen würden zu einer beachtlichen Einschränkung des energiepolitischen Handlungsspielraums führen.

Die Zukunft der Energiecharta sei ungewiss. Mehrere Staaten seien aus dem Vertrag bereits ausgetreten oder würden dies anvisieren. Jedoch würden viele Staaten auch die Erweiterung des Vertrages anstreben und andere zum Beitritt ermutigen. Wiederum anderen möchten den Investitionsschutz für fossile Infrastrukturen aus dem Anwendungsbereich ausnehmen.

Bemerkungen

Vgl. zu dem Thema auch das Urteil des EuGH.

Datum
Autor(en)

Bernward Janzing

Fundstelle

neue energie 04/2021, 22 - 24