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Markt oder kein Markt?

Am 1. Oktober 2021 traten die Regelungen zum Redispatch 2.0 im deutschen Recht in Kraft. Der vorliegende Beitrag untersucht ihre Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht.

Das neue deutsche Redisptach-System sei weitgehend regulatorisch-verpflichtend ausgestaltet, d.h. die erfassten Erzeugungs- und Speicheranlagen müssten verpflichtend am Engpassmanagement der Netzbetreiber teilnehmen und Eingriffe - gegen Entschädigung - dulden. Die neuen EU-rechtlichen Vorgaben würden jedoch einen anderen Ansatz verfolgen und ein marktbasiertes System vorschreiben, welches auf Angebot und Nachfrage beruht. Der deutsche Gesetzgeber habe es versäumt, zu prüfen, in welcher Form ein solcher marktbasierter Redisptach in der Bundesrepublik umgesetzt werden könne.

Datum
Autor(en)

Jana Nysten, Johannes Hilpert

Fundstelle

EnWZ 10/2021 (Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft) 351 - 357