Der Aufsatz behandelt den umgesetzten § 6 EEG 2021 in Bezug auf die praktische Umsetzung sowie die Ausweitung der kommunalen Teilhabe über § 6 EEG 2021 auf Bestandsanlagen. Grundsätzlich könne das Instrument auf Bestandsanlagen erweitert und damit die Akzeptanz von Bestandsanlagen verbessert werden.