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Bericht aus der Clearingstelle EEG|KWKG - 4/2021

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag den Schiedsspruch 2020/68-II vor, in dem geklärt wurde, ob der Strom aus Solaranlagen auf einem Nichtwohngebäude eines Weinanbaubetriebes nach § 48 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EEG 2017/EEG 2021 vergütungsfähig ist.

Weiterhin besprechen sie das Votum 2021/8-IV zur Frage, inwieweit ein Anspruch auf die Flexibilitätsprämie besteht, wenn am Netzverknüpfungspunkt der flexibilisierten Anlage eine weitere Erzeugungsanlage einspeist und die maximal zulässige Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt geringer ist als die maximale Einspeiseleistung beider Erzeugungsanlagen zusammen.

Zudem wird der Schiedsspruch 2020/51-V behandelt, in dem die Clearingstelle u.a. zu prüfen hatte, ob eine in den 1930er Jahren stillgelegte historische Wasserkraftanlage infolge umfangreicher Sanierungsarbeiten in 2008/2009 im Sinne des EEG modernisiert wurde oder als Neuanlage einzustufen war.

 

Datum
Autor(en)

Birthe Kaps und Natalie Mutlak

Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 4/2021, 229 - 230