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Vermarktung von Grünstrom und digitale Echzeitnachweise - Teil 1 Energierecht

Die Autorin untersucht die Umsetzung von Herkunftsnachweisen als Nachweis der grünen Herstellung von Strom im Energierecht. Besonders problematisch stelle sich das Doppelvermarktungsverbot dar, da sich der deutsche Gesetzgeber mit § 80 Absatz 1 Satz 1 EEG 2021 entschieden habe, einen mehrfachen Verkauf von EEG-geförderten Strom zu verbieten. Anbieter müssten fremde Herkunftsnachweise zukaufen, um nicht gegen das Doppelvermarktungsverbot aus § 80 Absatz 1 EEG 2021 zu verstoßen.

Bemerkungen

Hier gelangen Sie zu Teil 2 dieses Aufsatzes, der lauterkeitsrechtliche Aspekte behandelt.

Datum
Autor(en)

Anna Papke

Fundstelle

ER (Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis) 02/22, S. 55 - 62