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Windenergie: Jetzt oder später ran ans Netz?

Der Beitrag geht der Frage nach, wann eine Windkraftanlage nach dem EEG 2004 als in Betrieb gesetzt gilt. Hintergrund ist die höhere Vergütung für Windkraftanlagen nach dem EEG 2009, die nur beansprucht werden kann, wenn die Anlage nach dem 31. Dezember 2008 in Betrieb gesetzt wurde. Als problematisch wird insbesondere die Situation angesehen, in der eine Windenergieanlage zwar noch vor dem Jahreswechsel 2008/2009 vollständig betriebsfertig errichtet und der Netzanschluss vollständig hergestellt ist, die Inbetriebnahme der Anlage sich aber dennoch verzögert. Der Autor benennt Fälle, in denen rechtliche oder sonstige praktische Gründe gegen die Inbetriebsetzung sprechen könnten, beispielsweise das Fehlen wesentlicher Komponenten oder die Anfechtung der Genehmigung durch einen Dritten.
Datum
Autor(en)
Andreas Hinsch
Fundstelle
Erneuerbare Energien 8/2008, 63