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Bericht aus der Clearingstelle EEG|KWKG - 2/2023

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2022/15-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle zu klären, inwieweit beim Zähleraustausch anlässlich der Inbetriebnahme einer EEG- bzw. KWKG-Anlage der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) neben dem Mess­entgelt eine zusätzliche Gebühr erheben darf und ob für den Einbau einer als Zweirichtungszähler ausgeführten modernen Messeinrichtung insgesamt nur einmal ein Entgelt gemäß der Preisobergrenze nach § 32 MsbG (da es sich um einen Zähler handelt) oder aufgrund der zwei Zählrichtungen zweimal ein Entgelt gemäß der Preisobergrenze nach § 32 MsbG erhoben werden darf.

In dem Votum 2021/33-I hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob der Vergütungstatbestand für Solaranlagen auf sonstigen baulichen Anlagen gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 erfüllt ist, wenn es sich bei der Vorhabensfläche um eine in den 1970/80er Jahren mit Elbsand aufgespülte Fläche handelt.

 

Autor(en)

Veronika Koch, Natalie Mutlak

Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 2/2023, 111 - 112