Direkt zum Inhalt

Bundesnetzagentur leitet 1. Ausschreibungsrunde für Fotovoltaikanlagen ab 750 kW nach dem EEG 2017 ein

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Dezember 2016 die erste Ausschreibungsrunde für Fotovoltaikanlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. Februar 2017 (24:00 Uhr). Die Gebote müssen innerhalb dieser Abgabefrist am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunde werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts der Gebotswert des abgegebenen Gebots entscheidend. Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt gemäß § 28 Absatz 2 EEG 2017 200 MW. Der Höchstwert beträgt gemäß § 37 b Absatz 1 EEG 2017 für diesen Gebotstermin 8,91 ct/kWh.

Weitere Informationen, insbesondere zu den zwingend zu beachtenden Formatvorgaben bei der Gebotsabgabe, sind auf den Internetseiten der BNetzA (link is external) abrufbar. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Nachfolgend gelangen Sie zu den Ergebnissen der ersten Ausschreibungsrunde nach dem EEG 2017.

erstellt am
Gesetzesbezug