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Einleitung der 1. Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen auf See

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Januar 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen auf See (Offshore) eingeleitet. Sie gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden und vor August 2016 genehmigt worden sind oder einen fortgeschrittenen Genehmigungsstand aufwiesen.

Gebotstermin ist der 1. April 2017. Die Gebote müssen innerhalb der Zugangsfrist bis zum 3. April 2017 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunde werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts der Gebotswert des abgegebenen Gebots entscheidend. Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) 1550 MW. Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin 12,00 ct/kWh.

Die zweite Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen erfolgt am 1. April 2018. Das Ausschreibungsvolumen beträgt dann ebenfalls 1550 MW.

Weitere Informationen, insbesondere zu den zwingend zu beachtenden Formatvorgaben bei der Gebotsabgabe, sind auf den Internetseiten der BNetzA (link is external) abrufbar. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde können Sie hier einsehen.

 

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Gesetzesbezug