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Einleitung der 2. Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. Juli 2018 die zweite Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 13. August 2018.

Gebotstermin ist der 1. September 2018, da dieser Tag auf einen Samstag fällt, ist die Abgabefrist der 3. September 2018. Die Gebote müssen innerhalb der Zugangsfrist bis zum 3. September 2018 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunde werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts der Gebotswert des abgegebenen Gebots entscheidend. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 225,807 MW, der Höchstwert 14,73 ct/kWh. Für bereits in Betrieb genommene Biomasseanlagen (Bestandsanlagen) beträgt der Höchstwert 16,73 ct/kWh.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der BNetzA, insbesondere

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