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Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2019 für Windenergieanlagen an Land

Die BNetzA hat am 9. August 2019 die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. August 2019.

Für alle Bieter (ausgenommen Bürgerenergiegesellschaften: Einheitspreisverfahren) wurde der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert (Gebotspreisverfahren) ermittelt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag liegt bei 6,20 ct/kWh. Es gingen ausschließlich Gebote zu 6,19 ct/kWh und 6,20 ct/kWh ein.

Es wurden 32 Gebote mit einem Volumen von 208 MW bezuschlagt, ein Gebot wurde aus formalen Gründen nicht zugelassen. Damit war das ausgeschriebene Volumen von 650 MW erneut deutlich unterzeichnet. Es wurde kein Zuschlag an Bürgerenergiegesellschaften erteilt. Weiterhin haben die Zuschläge dieses Gebotstermins eine sechs Monate kürzere Realisierungsfrist als Zuschläge der Ausschreibungen zu den Gebotsterminen am 1. September und 1. Oktober 2019 (4. und 5. Ausschreibungsrunde 2019).

Weitere Informationen über die Ergebnisse dieser Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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